ÄNDERUNG DES SCHUTZSTATUS VON WÖLFEN? KOMMISSION LEITET NEUE PHASE EIN!

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Von einigen als neue „Wolfsjagd” bezeichnet, fordert die Europäische Kommission (EK) nun lokale Gemeinden, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien auf, aktuelle Daten über Wolfspopulationen und deren Auswirkungen zu übermitteln und ergänzt damit eine bereits im April 2023 an die Mitgliedstaaten gerichtete Aufforderung.

Die Entwicklungen dieser Woche sind eine Reaktion auf zwei Entschließungen des Europäischen Parlaments, die ein Verfahren zur Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie (gemäß Artikel 19) für Großraubtiere fordern (siehe link & link). Abgeordnete des Europäischen Parlaments – darunter viele auch Mitglieder der  Intergruppe “Biologische Vielfalt, Jagd & Ländlicher Raum” des Europäischen Parlaments – haben hart daran gearbeitet, diese Entschließungen in die Tat umzusetzen.

Auf der Grundlage der Aktualisierungen des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts wird die EK gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus, zur Aktualisierung des Rechtsrahmens und zur Einführung weiterer Flexibilität im Einklang mit der Habitat-Richtlinie prüfen.

Die vollständige Umsetzung von Artikel 19 ist eine bereits seit langem von FACE und anderen ländlichen Gruppen erhobene Forderung – siehe auch die gemeinsame Erklärung. Eine weitere, in der jüngsten #SignForHunting-Kampagne von FACE formulierte zentrale Forderung, ist die nach “genauen Bewertungen von Großraubtierpopulationen auf der Grundlage geeigneter Kriterien“.

Was also wird die EK mit all diesen neuen wissenschaftlichen Daten tun, die von lokalen Gemeinschaften, Wissenschaftlern und anderen Parteien gesammelt wurden? Aus unserer Sicht könnte die EK zwei verschiedene Wege einschlagen:

  • Die wissenschaftlich nachgewiesenen positiven Trends anerkennen und ein Verfahren zur Änderung der Anhänge einleiten.

ODER

  • Weitermachen wie bisher. Den Erhaltungszustand des Wolfes weiterhin anhand ungeeigneter biogeografischer Einheiten bewerten (link), was eher den Eindruck einer Verschlechterung des Zustands als einer kontinuierlichen Zunahme und Ausbreitung der Population vermittelt. Bislang hatte dieser Ansatz zu verstärktem Schutz und Konflikten auf nationaler Ebene geführt.

Abgesehen vom Status der gesunden Wolfspopulation in Europa, die in vielen Teilen Europas eindeutig eine soziale Tragfähigkeit erreicht, bleibt das Kernproblem ein praktisches und rechtliches. Anhang IV (strenger Schutz) schafft eine nahezu unmögliche Situation: Die Leitlinien der EK sind unklar, die nationalen Gerichte agieren höchst vorsorglich und die EK verfolgt weiterhin aktiv Rechtsverstöße (z.B. link), und all dies frustriert die ländlichen Gemeinschaften.

FACE-Präsident Torbjörn Larsson hierzu: „Aus unserer Sicht ist es schwer, die Aussage von Kommissionspräsidentin Von der Leyen: “Ich fordere die lokalen und nationalen Behörden auf, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen” mit derselben Kommission zu verbinden, die bereit ist, rechtliche Schritte einzuleiten oder anzudrohen, wenn solche Schritte auf nationaler Ebene unternommen werden. Um voranzukommen, muss eindeutig anerkannt werden, dass es dem Wolf gut geht, und Artikel 19 der Habitat-Richtlinie umgesetzt werden muss.”

Um ein detaillierteres Bild davon zu bekommen, wie es dem Wolf ergeht und welche Auffälligkeiten in den aktuellen Bewertungskriterien vorhanden sind:
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