Jagd Österreich und FACE treffen EU-Kommissar Johannes Hahn: Notwendigkeit der Überarbeitung des Schutzstatus für Wölfe Unabdingbar!

Wien, 07. September 2018: Die dringende Notwendigkeit pragmatischerer Ansätze für das Wolfsmanagement sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) standen im Vordergrund des Termines zwischen dem EU-Kommissar Dr. Johannes Hahn, dem Dachverband „Jagd Österreich“ und der FACE.

Zum Auftakt des Treffens gab der Geschäftsführende Landesjägermeister Dr. Ferdinand Gorton einen Überblick über die klaren politischen Forderungen von Seiten der österreichischen Jägerschaft. Der Generalsekretär der FACE Ludwig Willnegger verwies zudem auf ähnliche Forderungen des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen sowie der Mehrheit der Mitgliedsstaaten und maßgeblicher Interessensvertreter des Ländlichen Raumes hinsichtlich des dringenden Bedarfs nach einer ordnungsgemäßen Anwendung des Artikels 19 der FFH-Richtlinie. Dies würde den Weg für eine Aktualisierung des strengen Schutzstatus des Wolfs bereiten und den Mitgliedsstaaten dadurch größere Flexibilität gewähren.

Dr. Ferdinand Gorton, Geschäftsführender Landesjägermeister des Dachverbandes „Jagd Österreich“: Die Regulierung der Wolfsbestände ist explizit kein jagdliches Ziel, aber nehmen die Schäden und Gefährdungen der Artenvielfalt oder der Schutz einzelner Arten überhand, dann werden wir früher oder später in die Wolfsbestände eingreifen müssen!

Ludwig Willnegger, FACE-Generalsekretär: „Es ist für die Europäische Kommission (KOM) an der Zeit, ein Verfahren zur Anpassung der Anhänge der FFH-Richtlinie für bestimmte Großraubtierbestände zu schaffen, welche einen günstigen Erhaltungszustand erreicht haben.“ Er legte eingehend dar, dass Präventivmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen oftmals völlig impraktikabel und finanziell illusorisch seien. Der naiven Wolfromantik und müsse ein Ende gesetzt werden und die staatliche Finanzierung von militanten Umweltverbänden mittels fragwürdigen Wolfsprojekten müsse ebenfalls gestoppt werden. Stattdessen soll die Jagd als wirksames und rechtmäßiges Managementinstrument für Wölfe anerkannt werden. Zum Erhalt der Weidewirtschaft im alpinen Bereich ist die Schaffung von wolfsfreien Zonen unabdingbar. Kommissar Hahn informierte, dass es im Rahmen der Richtlinie auch möglich ist, dass die Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen in Sonderfällen zu ergreifen. Diese Ausnahmeregelungen sind der Kommission innerhalb von zwei Jahren mitzuteilen.

DI Klaus Schachenhofer, Generalsekretär des Dachverbandes „Jagd Österreich“: Wir müssen zugunsten unserer Wildtiere künftig noch engere und stärkere Allianzen mit den Organisationen der primären Landnutzer schmieden!

Weiters standen die Anliegen der Jägerschaft bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 auf der Agenda. Es müssen klare Natur- und Biodiversitätsziele in der GAP enthalten sein, damit die Landwirte für die Erzeugung von Lebensmittel und Ökosystemleistungen gleich welchen Umfanges belohnt werden, da diese für die allgemeine Gesellschaft einen Mehrwert erbringen. „Dem dramatische Niedergang jagdbarer und nicht jagdbarer Niederwildbestände muss entgegengehalten werden“, so der stellvertretender Geschäftsführender Landesjägermeister des Dachverbandes „Jagd Österreich“ Norbert Walter, MAS.

No Comments

Post A Comment

Stay informed, subscribe to the FACE Newsletter